AGB - under construct

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Consulting/Professional Services sowie Lizenzbedingungen für performTarget360® – transparent und B2B-konform.

Dokumenten-Rangfolge-Klausel (für beide Sets)

Diese Struktur verhindert Chaos, wenn Kunde eigene Einkaufsbedingungen schickt:

1. Angebot / Einzelvertrag / SOW
2. Leistungsbeschreibung / SLA / Preisblatt
3. AGB Consulting bzw. Lizenzbedingungen
4. Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nicht, außer ausdrücklich schriftlich akzeptiert

„Softwarelizenz und Beratungsleistung sind rechtlich und kaufmännisch getrennte Leistungen und können unabhängig voneinander beauftragt werden.“

CONSULTING / PROFESSIONAL SERVICES (B2B)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungs- und Professional-Services-Leistungen“

CONSULTING / PROFESSIONAL SERVICES (B2B)

BI Consulting Dr. Issel – Stand: [Datum] – Version: [x.y]

§ 1 Geltungsbereich / Vertragsgrundlagen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungs- und Professional-Services-Leistungen der BI Consulting Dr. Issel (nachfolgend „Anbieter“) gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“).
(2) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Es gilt folgende Rangfolge: Individueller Vertrag/Angebot (inkl. Leistungsbeschreibung) > diese AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand / Leistungsumfang

(1) Der Anbieter erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Umfeld Controlling, Business Intelligence, Reporting, Performance Management sowie Projekt- und Implementierungsbegleitung.
(2) Art, Umfang und Ergebnisse der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot/Vertrag.
(3) Die Überlassung von Software (insbesondere performTarget360®) ist nicht Bestandteil dieser AGB und richtet sich ausschließlich nach einem separaten Lizenzvertrag bzw. den Lizenzbedingungen.

§ 3 Leistungserbringung / Dienstleistungscharakter

(1) Die Leistungen werden grundsätzlich als Dienstleistungen erbracht. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich schriftlich als Werkleistung vereinbart.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, Methoden, Vorgehensmodelle sowie Standardvorlagen nach eigenem Ermessen einzusetzen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge, Ansprechpartner und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, daraus entstehenden Aufwand gesondert zu berechnen.

§ 5 Vergütung / Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot/Vertrag (z. B. Tagessätze, Pauschalen, Phasenpreise).
(2) Reise- und Nebenkosten werden gemäß Angebot/Vertrag berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Rechnungen sind innerhalb von [14] Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

§ 6 Leistungsänderungen (Change Requests)

(1) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
(2) Der Anbieter informiert den Kunden vor Umsetzung über Auswirkungen auf Termine und Vergütung.

§ 7 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

(1) Der Kunde erhält an den im Projekt erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Dokumentationen, Konzepte, Auswertungen) ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Zwecke.
(2) Vorbestehende Materialien, Methoden, Standardtools, Templates und Know-how verbleiben beim Anbieter. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.

§ 8 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur zur Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.

§ 9 Datenschutz

(1) Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere die DSGVO.
(2) Sofern der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist [Sitz des Anbieters], sofern der Kunde Kaufmann ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

LIZENZBEDINGUNGEN performTarget360® (B2B)

Lizenzvertrag / Lizenzbedingungen performTarget360®

LIZENZBEDINGUNGEN performTarget360® (B2B) – 

BI Consulting Dr. Issel – Stand: [Datum] – Version: [x.y]

§ 1 Geltungsbereich / Vertragsgegenstand

(1) Diese Lizenzbedingungen gelten für die Nutzung der Software performTarget360® (nachfolgend „Software“) durch Unternehmer i. S. d. § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“).
(2) Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Der Kunde erhält ein Nutzungsrecht gemäß diesen Bedingungen und dem jeweiligen Lizenzangebot/Vertrag.

§ 2 Lizenzumfang / Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur internen Nutzung ein.
(2) Der konkrete Lizenzumfang (z. B. Nutzeranzahl, Laufzeit, Module, Mandanten, Standorte) ergibt sich aus dem Lizenzangebot/Vertrag.
(3) Eine Nutzung durch verbundene Unternehmen (Konzern/Tochtergesellschaften) ist nur zulässig, wenn ausdrücklich vereinbart.

§ 3 Nutzungsbeschränkungen

(1) Dem Kunden ist es untersagt, die Software Dritten zu überlassen, zu vermieten, zu verleihen oder öffentlich zugänglich zu machen.
(2) Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung sind nur im gesetzlich zwingend zulässigen Umfang gestattet.
(3) Der Kunde darf Schutzvermerke und Hinweise auf Schutzrechte des Anbieters nicht entfernen oder verändern.

§ 4 Bereitstellung / Betrieb (SaaS oder On-Prem)

(1) Die Betriebsform (SaaS/Cloud oder On-Premises) ergibt sich aus dem Lizenzangebot/Vertrag.
(2) Sofern SaaS vereinbart ist, erfolgt der Zugriff über einen bereitgestellten Zugang.
(3) Sofern On-Premises vereinbart ist, erfolgt die Installation und der Betrieb in der Systemumgebung des Kunden nach vereinbarten Voraussetzungen.

§ 5 Vergütung / Zahlung / Zahlungsverzug

(1) Lizenzgebühren und Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem Lizenzangebot/Vertrag (z. B. jährliche oder monatliche Abrechnung).
(2) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, nach angemessener Fristsetzung den Zugang zur Software zu sperren (bei SaaS) bzw. die weitere Nutzung zu untersagen.

§ 6 Support / Updates (sofern vereinbart)

(1) Support- und Wartungsleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden (z. B. Supportpaket).
(2) Updates/Upgrades werden gemäß Vereinbarung bereitgestellt.

§ 7 Mängelrechte

(1) Der Anbieter leistet bei erheblichen Mängeln zunächst durch Nachbesserung oder Bereitstellung einer Umgehungslösung (Workaround).
(2) Mängelansprüche entfallen, soweit die Software durch unsachgemäße Nutzung, Änderungen durch den Kunden oder Dritte oder durch nicht freigegebene Systemumgebungen beeinträchtigt wird.

§ 8 Schutzrechte / Eigentum

(1) Die Software, zugehörige Dokumentationen sowie sämtliche Rechte daran verbleiben beim Anbieter.
(2) Der Kunde erwirbt keine Rechte am Quellcode oder an Marken, insbesondere nicht an performTarget360®.

§ 9 Datenschutz / AVV

(1) Sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden, gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(2) Falls erforderlich, schließen die Parteien einen AVV gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 11 Laufzeit / Kündigung / Vertragsende

(1) Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Lizenzangebot/Vertrag.
(2) Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht. Der Kunde hat die Nutzung einzustellen und ggf. Installationen zu entfernen bzw. Zugänge werden deaktiviert.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist [Sitz des Anbieters], sofern der Kunde Kaufmann ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.